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LG Berlin, 11.07.1975 - 83 T 206/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Rechtsanwalts als Pfleger für ein Kind zur Anfechtung der Ehelichkeit; Bestellung des Jugendamts aus Kostengründen; Besondere Bedeutung eines elterlichen Vorschlags im Rahmen des gerichtlichen Ermessens
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.03.1975 - 52 VIII M 6209
- LG Berlin, 11.07.1975 - 83 T 206/75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71
Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß
Auszug aus LG Berlin, 11.07.1975 - 83 T 206/75
Die gesetzliche Vertretung des Kindes steht zur Zeit noch der Mutter und deren Ehemann zu, so dass diese nach § 1629 Abs. 2 , § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB an der Vertretung des Kindes im Anfechtungsprozess gehindert sind (BGH FamRZ 1972, 498).